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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das Hundetrainingszentrum Helmstedt wird durch Frau Mandy Kühn vertreten.
§ 1 Leistungsbeschreibung
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf unserer Homepage www.htz-helmstedt.de
§ 2 Erfolgsgarantie
Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden. Der Erfolg hängt im Wesentlichen von der Erziehungsarbeit des Hundehalters ab. Sowie von der notwendigen konsequenten Anwendung der Trainingsregeln. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres, nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht, seiner Vorgeschichte und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren.
§ 3 Teilnahmevoraussetzung
3.1 Am Training dürfen nur Hunde teilnehmen, die über einen umfassenden bzw. dem Alter entsprechenden Impfschutz verfügen. Die Vorlage des Impfpasses wird zum Nachweis benötigt.
3.2 Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Die Vorlage der Versicherungspolice ist erforderlich.
3.3 Der Kunde versichert, dass sein Hund behördlich angemeldet ist.
3.4 Chronische Erkrankungen und körperliche Einschränkungen sind den Trainern bei Ausbildungsbeginn unaufgefordert mitzuteilen.
3.5 Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, den Trainer über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren.
3.6 Der jeweilige Tierhalter ist verpflichtet, nur gesunde Tiere, die kein Ansteckungsrisiko für das Hundetrainingszentrum Braunschweig und andere Personen oder Tiere darstellen, am Training teilnehmen zu lassen.
3.7 Ebenfalls ist der Trainer vor Beginn der Unterrichtsstunde/Veranstaltung über die Läufigkeit einer Hündin zu unterrichten. Ggf. entscheidet der Trainer über die Teilnahme an der jeweiligen Unterrichtsstunde/Veranstaltung.
3.8 Das Hundetrainingszentrum Helmstedt behält sich grundsätzlich vor, den Gesundheitszustand des Tieres im Verdachtsfalle von einem Tierarzt überprüfen zu lassen, bevor mit dem Training bzw. der Therapie begonnen wird.
3.9 Das Hundetrainingszentrum Helmstedt behält sich vor, Teilnehmer oder Hunde, auch ohne Angaben von Gründen, abzulehnen.
3.10 In Kursen sind nur Hunde zugelassen, die kursfähig sind. Eine Kursfähigkeit besteht:
a) wenn der Hund keine anderen Hunde oder Menschen gefährdet bzw. Der Teilnehmer entsprechende Vorkehrungen dagegen trifft.
b) wenn der Hund durch die Teilnahme an einem Kurs nicht in dauerhaften Stress verfällt (starkes und andauerndes Stresshecheln, ständiges und durchgehendes Bellen, Zittern, Meideverhalten)
c) und der Hund sich auch in Anwesenheit anderer teilnehmender Hunde und Menschen auf seinen Menschen konzentrieren und mit ihm kooperieren kann.
Stellt der Kursleiter während des Kurses fest, dass der Hund nicht kursfähig ist, kann er vom gesamten Kurs ausgeschlossen werden. Eine (anteilige) Rückzahlung der Kursgebühr erfolgt nicht. Zur Überprüfbarkeit einer Kursfähigkeit kann der Hundehalter ein Einzeltraining buchen.
3.11 Dem Trainer / Kursleiter ist vorbehalten, erforderlichenfalls die Trainingseinheit nach eigenem Ermessen abzubrechen. Dies geschieht in Fällen, in denen der Hund gesundheitlich so eingeschränkt ist, dass ein Training nicht möglich ist oder gegen das TierSchG verstieße. Weiterhin kann er das Training abbrechen, wenn ein Teilnehmer übertriebene Härte gegen seine eigenen oder anderen Hunde anwendet und dies auch nach Aufforderung nicht unterlässt. In diesen Fällen erfolgt keine (anteilige) Rückerstattung der bereits bezahlten Gebühren bzw. ist die gebuchte Trainingseinheit im vollen Umfang zu bezahlen.
§ 4 Gefahren / Haftungsausschluss
4.1 Die Teilnehmer haben sich an die Weisungen der Trainer zu halten. Insbesondere das Ableinen, das Gestatten von Freilauf und das Zusammenführen von Hunden dürfen nur auf Anweisung des Trainers erfolgen. Die Hunde sind grundsätzlich so zu halten, dass eine Gefährdung der Trainer, anderer Kursteilnehmer und anderer Personen ausgeschlossen werden kann-
4.2 Für Anweisungen innerhalb der Verhaltenstherapie und/oder des Trainings und daraus resultierenden Personen-, Sach- und Vermögensschäden haftet das Hundetrainingszentrum Helmstedt nicht.
4.3 Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer haftet für alle Schäden, die er oder sein Hund während des Trainings verursachen.
4.4 Die Nutzung der Trainingswiese ohne meine Anwesenheit nach vorheriger Absprache erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr. Der Nutzer haftet für alle Schäden, die er oder sein Hund während der Nutzung verursachen.
4.5 Begleitpersonen der Teilnehmer sind durch den Teilnehmer auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen.
4.6 Das Betreten des Hundetrainingszentrum Helmstedt erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko.
4.7 Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die vom Hundetrainingszentrum Helmstedt vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Das Hundetrainingszentrum Helmstedt haftet nicht für Schäden, die von Dritten und deren Hunden verursacht werden. Für das Versterben eines Tieres wird keine Haftung übernommen. Der Teilnehmer haftet für die durch ihn und seinen Hund entstandenen Schäden.
Soweit der Kunde durch die Trainer aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Kunde allein die Verantwortung hierfür.
4.8 Die Trainer sind berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen.
§ 5 Vertrag/Anmeldung
5.1 Die Anmeldung kann durch den Teilnehmer per E-Mail, SMS, Whats App oder telefonisch erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich.
5.2 Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Bestätigung per Email, SMS oder WhatsApp, bzw. wird in den Nachrichtenverteiler der Gruppe/Veranstaltung aufgenommen. Die AGB sind auf der Homepage veröffentlich und finden somit in der gültigen Fassung Anwendung.
5.3 Für Einzeltrainings erhält der Kunde ebenfalls eine Bestätigung per Email, SMS oder WhatsApp. Die AGB sind auf der Homepage veröffentlicht und finden somit in der gültigen Fassung Anwendung.
5.4 Die Aufnahme eines Hundes mit Halter erfolgt nach Abstimmung mit den Trainern. Das Vorliegen der Ausbildungsvoraussetzungen des Hundes für eine Aufnahme wird ausschließlich durch die Trainer festgestellt.
§ 6 Zahlungsbedingungen
6.1 Mit der Kurs-Anmeldung ist die Zahlung der Gebühr fällig.
6.2 Für Einzeltrainings/Verhaltensberatungen ist die Gebühr auf Rechnung nach der Trainingseinheit zu zahlen.
6.3 Bei Nichtzahlung mahnt das Hundetrainingszentrum Helmstedt einmalig und übergibt dann die Forderung an ein Inkassobüro.
§ 7 Rücktritt/Widerruf
7.1 Das Training findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sind die Witterungsbedingungen unzumutbar oder der Trainer beispielsweise wegen Krankheit verhindert, werden die Unterrichtsstunden vom Kursleiter bis eine Stunde vor Beginn abgesagt. In diesen Fällen werden die Trainingsstunden am Ende des Kurses nachgeholt. Alternativ nennt der Kursleiter Ersatztermine. Der Termin, den die meisten Kursteilnehmer bestätigen, wird als Ersatztermin verbindlich gesetzt.
7.2 Ein Widerruf ist innerhalb von 7 Tagen möglich. Jedoch nicht, wenn das Angebot innerhalb von 10 Tagen ab Tag der Buchung beginnt. Dann ist eine Stornierung nicht möglich und der volle Betrag muss auch bei Nichterscheinen gezahlt werden. 
Ein Widerruf muss schriftlich via Mail an info@htz-helmstedt.de erfolgen und ist nur nach unserer Bestätigung gültig.
Bei einem Widerruf wird immer eine Bearbeitungsgebühr von 20€ berechnet.
7.3 Rücktritt durch den Teilnehmer: Jeder Teilnehmer kann vor Beginn vom Anmeldevertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.
Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter. Im Falle des Rücktritts kann der Veranstalter ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz für die getroffenen Vorkehrungen, für die durch den Rücktritt erfolgenden Maßnahmen und für den entgangenen Gewinn verlangen.
Die Stornierungskosten betragen:
Bei Rücktritt bis einschließlich 6 Wochen vor Kursbeginn – Rückerstattung 75 % der Kursgebühr
Bei Rücktritt bis einschließlich 4 Wochen vor Kursbeginn – Rückerstattung 50 % der Kursgebühr
Bei Rücktritt ab 2 Wochen vor Kursbeginn – Rückerstattung 25 % der Kursgebühr
Sollte der Kunde einen adäquaten Ersatzteilnehmer oder das Hundetrainingszentrum Helmstedt jemanden von der Warteliste stellen können. Entfallen die Stornierungskosten. 
Bei Rücktritt des Teilnehmers nach Kursbeginn, fallen 100% Stornierungskosten an.
Können Einzelcoachings-Termine vom Teilnehmer einer Trainingsstunde nicht eingehalten werden, so muss die Absage des vereinbarten Termins mindestens 24 Stunden vorher durch den Teilnehmer erfolgen. Bei Absage des vereinbarten Termins später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird die Vergütung der versäumten Unterrichtseinheit voll berechnet.
7.4 Das Fernbleiben von gebuchten Leistungen gilt nicht als Rücktritt. Es ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten
7.5 Die Absage oder Verschiebung eines Einzeltrainings/Verhaltensberatung oder Beratungsgesprächs muss durch den Kunden 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen, ansonsten wird die Unterrichtsstunde in vollem Umfang berechnet.
7.6 Rücktritt durch das Hundetrainingszentrum Helmstedt: Wegen mangelnder Beteiligung, durch Ausfall des Kursleiters oder aus Gründen höherer Gewalt können Veranstaltungen abgesagt oder verschoben werden. In diesen Fällen werden bereits bezahlte Gebühren entsprechend der Zahl durchgeführter Veranstaltungstage und Leistungen anteilig bzw. in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen das Hundetrainingszentrum Helmstedt sind ausgeschlossen. Stört ein Teilnehmer die Veranstaltungen oder widersetzt sich den Anweisungen des Kursleiters, so kann das Hundetrainingszentrum Helmstedt, ohne Einhaltung einer Frist, vom Vertrag zurücktreten.
§ 8 Kündigungsbedingungen für Trainingsabos 

Gekündigt wird immer bis zum 15. Monats für den Folgemonat. Das Training findet wöchentlich statt.

Allgemein:

6 Termine im Jahr kann die Hundeschule Termine absagen, ohne dass Ersatztermine gestellt werden müssen. In den meisten Fällen sorgen wir jedoch für Vertretung.

Die Kursgebühr wird weiterhin monatlich ohne Abzüge fällig. Die Hundeschule behält das Recht vor, Termine aus triftigen Gründen (Wetterbedingungen, Krankheit, etc…) auch kurzfristig abzusagen. 

§ 9 Website und Social Media

Während des Trainings werden Fotos gemacht, die vom Hundetrainingszentrum Helmstedt für die Website und für Social Media Beiträge genutzt werden dürfen. 

§ 10 Teilnahmeausschluss
Kranke Hunde und läufige Hündinnen sind – außer nach Absprache – von der Teilnahme ausgeschlossen. Dieser Ausschluss berechtigt nicht zur Minderung der Gebühr und begründet keinen Anspruch auf Ersatz der versäumten Stunden. Alternativ kann jederzeit auch ohne Hund am Kursprogramm teilgenommen werden. Gegebenenfalls können die Übungen mit den Trainerhunden (nach vorheriger Absprache) absolviert werden.
§ 11 Mitwirkungspflicht
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber Rudelherzen zu erfolgen, andernfalls sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen.
§ 12 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
§ 13 Gerichtstand
Der Gerichtsstand ist Helmstedt.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
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